CDU: Fernwärme darf weiter vorgeschrieben werden
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- Erstellt: 08. Dezember 2010
Die CDU im Hessischen Landtag hat Befürchtungen der Kommunen zurückgewiesen, die Neufassung der Hessischen Bauordnung könnte den Ausbau der Fernwärme gefährden. Der baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ulrich Caspar, teilte mit, Städte und Gemeinden hätten auch in Zukunft die Möglichkeit, Neubaugebiete zum Anschluss an das Fernwärmenetz zu verpflichten. Er verwies dabei auf entsprechende Regelungen in der Hessischen Gemeindeordnung, im Erneuerbare Energien-Wärmegesetz und im Baugesetzbuch. Dies sei auch in den meisten Satzungen berücksichtigt. So enthalte die Fernwärmesatzung für den Riedberg ausdrücklich auch den Hinweis auf Paragraph 19 der Hessischen Gemeindeordnung. Caspar warf den Städten und Gemeinden vor, sie wollten mit falschen Behauptungen mit Blick auf die Kommunalwahl Stimmung machen.
Die Kommunen hatten kritisiert, dass die Möglichkeit des Fernwärmezwangs aus der Hessischen Bauordnung gestrichen wird. Die Befürchtung wurde laut, die bestehenden Fernwärmesatzungen könnten auf Basis der noch verbliebenen Gesetze vor Gericht keinen Bestand haben.