Cunitz ebnet Weg für "kleine Hochhäuser"

14 Stockwerke werden es wohl nicht, aber für alles bis zur "Hochhausgrenze" in einem Baugebiet direkt am Kopf des Kätcheslachparks wird der Magistrat schon bald seine Zustimmung geben. Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne) hat am Freitag mitgeteilt, dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 "Riedberg – Niederurseler Hang" unterschriftsreif ist. Cunitz hat  den Magistratsvortrag unterzeichnet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. "Nach entsprechendem Beschluss durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist die Schaffung von Planungsrecht am Riedberg abgeschlossen", erklärte Cunitz am Freitag und fügte hinzu: "Damit kann die Bebauung des letzten Riedberg-Quartiers voranschreiten." [die komplette Pressemitteilung]

Auf rund 66 Hektar werden 1.400 Wohneinheiten für 3.500 Bewohner gebaut. Insgesamt sollen etwa 1.050 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und rund 350 für Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser errichtet werden.

"Mit der Satzungsbeschlussvorlage wird für die drei Baufelder am Kopf des Kätcheslachparks die bisherige planungsrechtliche Systematik beibehalten. Für die endgültige Höhenentwicklung der Gebäude warten wir zunächst die Überarbeitung des Ergebnisses des Gutachterverfahrens ab" sagte Cunitz. "Um es noch einmal klar zu sagen: Ein Hochhaus wird an dieser Stelle nicht entstehen. Ich bin weiter zuversichtlich, dass wir hier eine konsensorientierte Lösung finden werden."

Knackpunkt ist hier der Begriff "Hochhaus". Denn statt des zunächst geplanten 14-stöckigen Wohnturms könnten nach dieser Aussage nun durchaus auch mehrere achtstöckige Gebäude entstehen. Das bestätigte bereits Tobias Vogel, der sich als Vertreter des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 14. November den Fragen der Bürger gestellt hatte. Der nun zur Unterschrift vorliegende Bebauungsplan ließe jedoch rechtlich eine höhere Bebauung zu, da in dem Papier keinerlei Geschosshöhe für das entsprechende Areal angegeben ist. 

Laut Hessischer Bauordnung beträgt die Hochhausgrenze 22 Meter - wobei es sich bei dieser Höhe um die Oberkante des Fußbodens des "höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist" handelt. Das bedeutet, zu den 22 Metern kommt dann noch mindestens die eigentliche Geschosshöhe hinzu. Zusätzlich könnte ein Technikgeschoss möglich sein. Dies ergibt bei einer Gebäudehöhe von mindestens 25 Metern etwa acht bis neun Geschosse.

Am Montag, 8. Dezember, ist die Hochhausbebauung erneut Thema im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau der Stadtverordnetenversammlung. [Tagesordnung] In der Bürgerrunde können Interessierte zu Sitzungsbeginn zu Themen der Tagsordnung ihre Meinung äußern. Es schadet sicher nicht, wenn Riedbergerinnen und Riedberger hier Präsenz zeigen. Montag, 8. Dezember, 17 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 307.

Eine Chronik der Ereignisse um das geplante Wohnhochhaus finden Sie hier. {jcomments on}

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