Bebauungsplan für Westflügel vor Unterzeichnung

Pressemitteilung vom 21. November 2014

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 "Riedberg – Niederurseler Hang" kann bald beschlossen werden. Denn Bürgermeister Olaf Cunitz hat jetzt den Magistratsvortrag unterzeichnet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. "Nach entsprechendem Beschluss durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist die Schaffung von Planungsrecht am Riedberg abgeschlossen", sagt Cunitz. "Damit kann die Bebauung des letzten Riedberg-Quartiers voranschreiten."

Das Areal am Niederurseler Hang – der "Westflügel" – umfasst knapp 66 Hektar und bildet als eines von sieben Quartieren den westlichen Abschluss des Riedbergs. Das Gebiet dient vorwiegend dem Wohnen: Hier können voraussichtlich 1.400 Wohneinheiten für 3.500 neue Einwohner gebaut werden. Es schließt über den nord-südlich verlaufenden Grünzug "Römische Straße" an die Quartiere "Altkönigblick" und "Mitte" an. Im Westen wird das Gebiet durch die Autobahn A5 und den vorgelagerten Lärmschutzwall begrenzt, im Süden durch die Rosa-Luxemburg-Straße und vorgelagerte Acker- und Gehölzflächen. "Uns ist besonders wichtig, dass wir eine ausgewogene, sozialverträgliche Mischung unterschiedlicher Wohnformen, auch für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen bekommen", sagt Cunitz. Insgesamt sollen etwa 1.050 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und rund 350 für Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser errichtet werden.

Das Westflügel-Konzept beinhaltet sehr hohe Qualitätsstandards in Bezug auf Architektur, Städtebau, Wohnumfeld und nachhaltige Entwicklung. Nach der gültigen Beschlusslage sollen alle Neubauten am Riedberg im Passivhausstandard errichtet werden oder aber die jeweils aktuelle Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Alle vorgesehenen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden im Passivhausstandard gebaut. Für alle weiteren Gebäude, die den Passivhausstandard nicht erfüllen, besteht ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz. „Auf diese Weise erreichen wir ein hohes Maß an energetischer und ökologischer Qualität und gewährleisten eine nachhaltige Energieversorgung mit einer hervorragenden CO2-Bilanz", sagt Bürgermeister Cunitz.

„Mit der Satzungsbeschlussvorlage wird für die drei Baufelder am Kopf des Kätcheslachparks die bisherige planungsrechtliche Systematik beibehalten. Für die endgültige Höhenentwicklung der Gebäude warten wir zunächst die Überarbeitung des Ergebnisses des Gutachterverfahrens ab", sagt Cunitz. „Um es noch einmal klar zu sagen: Ein Hochhaus wird an dieser Stelle nicht entstehen. Ich bin weiter zuversichtlich, dass wir hier eine konsensorientierte Lösung finden werden." (Quelle: pia)

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