Petition gegen Hochhausbau offenbar erfolgreich

Der Protest der Riedbergerinnen und Riedberger gegen ein geplantes Wohnhochhaus ist offenbar erfolgreich. Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) sprach sich am Donnerstag deutlich gegen den Architekten-Entwurf aus und forderte eine Änderung der Pläne. 

"Ich kann alle beruhigen, die sich nicht mit dem Gedanken an ein 14-stöckiges Wohnhochhaus am Riedberg anfreunden können. Weder das Planungsdezernat noch ich als Bürgermeister werden dieses Vorhaben weiter vorantreiben. Es wird dort keine Bebauung geben, die über die Hochhausgrenze* hinausgeht. Städtebaulich kann mich die Lösung mit einem Hochpunkt dieser Größenordnung nicht überzeugen. Darüber hinaus geht der Entwurf zu weit über die planungsrechtlichen Festsetzungen hinaus."

Nach Prüfung des Entwurfs und nach zahlreichen Gesprächen mit Bürgern, politischen Vertretern, Investoren und Stadtplanern sehe Cunitz sich in seiner Haltung gegenüber dem Wettbewerbsergebnis bestätigt. "Leider war mir eine Teilnahme am Wettbewerb aus Termingründen nicht möglich. Sonst hätte ich auch dort schon meine Skepsis deutlich geäußert", teilte Cunitz mit.

Als Konsequenz kündigt Cunitz an: "Wir werden daher die Architekten auffordern, Alternativen mit einer zurückgenommenen Höhenentwicklung zu erarbeiten. Das Ergebnis werden wir der Bewohnerschaft des Riedbergs und der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirats 12 vorstellen. Dann können die städtebaulichen Überlegungen sachlich diskutiert werden." [zur vollständigen Pressemitteilung der Stadt Frankfurt]

Immobilien-Zeitung: Ein Wohnturm für den Riedberg (7.10.2014)
Frankfurter Rundschau: Ortsbeirat kämpft gegen 14 Etagen (14.10.2014)
hr-online: Aufstand gegen Luxuswohnhochhaus (17.10.2014)
hr-online: Stadt stoppt Luxus-Wohnhochhaus (23.10.2014)

*Hochhausgrenze: Laut Hessischer Bauordnung beträgt die Hochhausgrenze 22 Meter - wobei es sich bei dieser Höhe um die Oberkante des Fußbodens des "höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist" handelt. Das bedeutet, zu den 22 Metern kommt dann noch mindestens die eigentliche Geschosshöhe hinzu. Zusätzlich könnte ein Technikgeschoss möglich sein. Dies ergibt bei einer Gebäudehöhe von mindestens 25 Metern etwa acht bis neun Geschosse. {jcomments on}

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