Überhängende Sträucher und Äste bis 1. März zurückschneiden

Grafik Copyright Stadt FrankfurtDas Amt für Straßenbau und Erschließung erinnert alle Haus- und Grundstücksbesitzer beziehungsweise -pächter an ihre im Hessischen Straßengesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Verpflichtung, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs bis spätestens 1. März zu beseitigen.

Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Daher sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise zu beachten: Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen sind rechtzeitig soweit zurück zu schneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Meter bündig bis zur Grundstücksgrenze erfolgen. Dagegen muss die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,50 Meter von jeglichem Überhang frei sein. Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen soweit freigeschnitten sein, dass sie auch bei Dunkelheit von Verkehrsteilnehmern zweifelsfrei zu erkennen sind.

Der Rückschnitt sollte rechtzeitig stattfinden. Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen zum Schutz von Tieren und ihrem Lebensraum, weil in dieser Zeit Vögel in den Gehölzen brüten. Fragen hierzu beantwortet die Untere Naturschutzbehörde unter Telefon 069/212-44344. Kommen die Eigentümer oder Besitzer ihrer Verpflichtung nicht nach, kann das Amt nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen. (Quelle: pia)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.